Firestorm mit Holz cut 320x70

Wir sind ein zertifizierter Betrieb mit Überwachung vom Brandschutzinstitut für die Herstellung diverser Brandschutztüren aus Holz:
 
  • Herstellung von Standardtüren
  • Sondermodelle nach Kundenwunsch
  • optisch fast kein Unterschied zu „normalen“ Innentüren
  • Demontage und Montage der Brandschutztüre
  • Übernahme der Meldungen an das Brandschutzinstitut

     

Immer häufiger fragen uns auch Privatpersonen nach solchen Schutzmaßnahmen. Bei unseren Modellen erkennt man optisch nahezu keinen Unterschied zur normalen Tür. Der Wert von Brandschutztüren wird erst ersichtlich, wenn tatsächlich ein Brand ausbricht. Die neuen firestorm Brandschutztüren aus Vollholz vereinen innovative Ideen, modernes Fertigungs-Knowhow und höchste Verarbeitungsqualität. In neuer Bauart, natürlich umfassend geprüft nach den neuesten Richtlinien, bieten sie noch mehr Sicherheit und erfüllen heute schon die neuen Europanormen. Exklusive Designverbesserungen, zeitsparende Montagevorteile und die optimierten Komfortmerkmale machen die neuen Feuerschutzabschlüsse zu Vorreitern im Brandschutz.

Wozu eigentlich Brandschutztüren?
Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt (In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung). Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von langen Fluren werden üblicherweise Rauchschutztüren eingesetzt. Die Anforderungen an Brandschutztüren werden durch Brandprüfungen
gemäß der DIN 4102 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, in welcher die Tür den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert und sich dann noch öffnen lassen muss. Es wird unterschieden zwischen feuerhemmenden Türen (T30), hochfeuerhemmenden Türen (T60) und feuerbeständigen Türen (T90). Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die sie eingebaut wird. Scheiben, welche in Brand-/Rauchschutztüren eingebaut sind, müssen eine „F“-Widerstandsklasse besitzen, und zwar dieselbe wie die entsprechende Tür.
Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Moderne Brandschutztüren sind oftmals an einen Rauchmelder gekoppelt und verfügen über eine Kombination aus Türschließmittel und Feststellanlage. Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel offen. Löst der Rauchmelder Alarm aus, schließt das Türschließmittel die Tür automatisch. Zusätzlich können Brandschutztüren auch rauchdicht sein um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. Eine Brandschutztür ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung eines Brandschutzes erfüllen.
Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095.
Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt sich T30-RS. Die Rauchdichtigkeit wird über eine mindestens dreiseitig umlaufende Dichtung gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis zu 200 °C) verhindert. Sie sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske gewährleisten. Rauchschutztüren müssen ebenfalls immer selbstschließend sein.
 
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Kupferdesign Prammer